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   VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045   

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VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045 (https://dejure.org/2023,24295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2023 - 23 C 23.1045 (https://dejure.org/2023,24295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2023 - 23 C 23.1045 (https://dejure.org/2023,24295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; TierSchG § 15 Abs. 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; TierSchHuV § 4
    Erfolglose PKH-Beschwerde: Artgerechte Haltung von Hunden

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.09.2020 - 23 CS 20.1931

    Fortnahme- und Unterbringungsanordnung von Rüden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Damit kommt ihnen bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG, insbesondere in Bezug auf die art- und bedürfnisgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege eines Tieres erfüllt sind, wie auch bei der Einschätzung, ob in Ermangelung dessen eine erhebliche Vernachlässigung i.S.v. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 TierSchG vorliegt, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 23 CS 22.1852; B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27; Metzger in Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 15 Rn. 19 u. § 16a Rn. 41).

    Ein amtstierärztliches Gutachten ist grundsätzlich ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2014 - 3 B 62.13 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn das Gutachten erkennbare Mängel aufweist, etwa von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche enthält oder im Hinblick auf die gutachterlich zu treffenden Feststellungen und ihre Herleitung und Begründung unvollständig ist, oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27; Lorz/Metzger, TierSchG. 7. Aufl. 2019, § 15 Rn. 18 m.w.N.).

    Abgesehen davon können die von dem beamteten Tierarzt getroffenen Feststellungen nur durch substantiiertes Vorbringen - etwa durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften oder dort beschäftigten Fachtierärzten - in Frage gestellt werden (vgl. NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27).

    Schlichtes Bestreiten reicht jedenfalls ebenso wenig aus wie unsubstantiierte, pauschale Behauptungen, Gegenbehauptungen oder (eidesstattliche) Versicherungen des Tierhalters (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - a.a.O. m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.6.2010 - 5 S 10.10 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. Wysk, a.a.O. Rn. 37; Neumann/Schaks, a.a.O. Rn. 64, 71; BVerfG, a.a.O. Rn. 14; B.v. 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18 - NJW 2020, 534 Rn. 27).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es zwar, dass ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen oder die Entscheidung jedenfalls von einer schwierigen, ungeklärten Tatsachen- bzw. Rechtsfrage abhängt (vgl. Wysk in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 36; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 64 ff.; BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 11 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Abgesehen davon können die von dem beamteten Tierarzt getroffenen Feststellungen nur durch substantiiertes Vorbringen - etwa durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften oder dort beschäftigten Fachtierärzten - in Frage gestellt werden (vgl. NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Ein amtstierärztliches Gutachten ist grundsätzlich ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2014 - 3 B 62.13 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn das Gutachten erkennbare Mängel aufweist, etwa von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche enthält oder im Hinblick auf die gutachterlich zu treffenden Feststellungen und ihre Herleitung und Begründung unvollständig ist, oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - juris Rn. 27; Lorz/Metzger, TierSchG. 7. Aufl. 2019, § 15 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Eine Rückgabe fortgenommener und anderweitig pfleglich untergebrachter Tiere an den Halter kann erst erfolgen, wenn dieser die Sicherstellung einer mangelfreien (d.h. in allen Punkten den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechenden) Tierhaltung nachgewiesen hat (st.Rspr, vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146, 9 B 06.2992 - juris Rn. 25; B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - juris LS 3 und Rn. 27; B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 10; ebenso Hirt in Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Auflage 2023, § 16a Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Darüber hinaus steht dem geltend gemachten Herausgabeanspruch das mit Bescheid des Landratsamts vom 2. Februar 2023 verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Haltungs- und Betreuungsverbot von Hunden entgegen; dieses ist auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vollziehbar, da das Verwaltungsgericht den hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit rechtskräftigem Beschluss vom 8. Februar 2023 - Az. W 9 S 23.146 - abgelehnt hat (vgl. auch Beschluss des Senats v. 6.4.2023 - 23 C 23.569; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Schlichtes Bestreiten reicht jedenfalls ebenso wenig aus wie unsubstantiierte, pauschale Behauptungen, Gegenbehauptungen oder (eidesstattliche) Versicherungen des Tierhalters (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2020 - 23 CS 20.1931 - a.a.O. m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.6.2010 - 5 S 10.10 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045
    Hieran hat sich bis zur Entscheidung des Senats nichts geändert (vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in der Beschwerdeinstanz OVG LSA, B.v. 28.10.2019 - 4 O 238/19 - NJW 2020, 944 Rn. 14; Neumann/Schaks, a.a.O. Rn. 81; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 166 Rn. 34).
  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100

    Tierschutzrechtliche Fortnahme von Greifvögeln

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